Erbrecht

Familienstreitigkeiten vorzubeugen oder zu schlichten, ist eine der Hauptaufgaben im Erbrecht. Erblasser kennen häufig nicht alle Möglichkeiten der Nachfolgegestaltung. Erben fühlen sich durch Unwissen über die eigenen Rechte und Pflichten um ihre Ansprüche betrogen.

Mit Fachwissen aus einem Fachanwaltslehrgang und Erfahrung in der Betreuung erbrechtlicher Fälle sind wir Ihr idealer Ansprechpartner. Nach einer ausführlichen Besprechung Ihrer Wünsche erstellen wir gemeinsam Ihr Testament. Als Erben können Sie sich für alle notwendigen Schritte bis zum Erbantritt an uns wenden – wir beraten Sie gerne!

Bereiche

Testamentsgestaltung
Aufsetzen, Vollstrecken & Anfechten von Testamenten
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften / Erbauseinandersetzung
Pflichtteilsanspruch / Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Beratung zur Generalvollmacht
Beratung zum Thema Schenkungen
Beratung zur Vermögensübertragung zu Lebzeiten
Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen